Bundeskabinett beschließt Abbau steuerlicher Hürden für die Photovoltaik

Einnahmen aus dem Betrieb von Anlagen bis 30 Kilowatt sind künftig steuerbefreit, bei gemischt genutzten Immobilien liegt die Grenze bei 15 Kilowatt pro Wohn- oder Gewerbeeinheit. Lohnsteuerhilfevereine dürfen nun auch Photovoltaik-Anlagenbetreiber beraten.

Quelle PV Magazine: Mehr dazu…

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