Solarspitzen-Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht – Neuregelungen gelten ab 25. Februar
Alle Photovoltaik-Anlagen, die ab Dienstag (25. Februar) in Betrieb genommen werden, fallen damit unter die Neuregelungen. Ein wesentlicher Bestandteil des Gesetzes ist, dass für neue Photovoltaik-Anlagen ab zwei Kilowatt Leistung künftig keine EEG-Vergütung mehr bei negativen Strompreisen bezahlt wird, wobei die Förderung jedoch nachgeholt werden kann.
